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Gegen ein Zweiklassenrecht des geistigen Eigentums

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Ein Gastbeitrag von Georg Herrnleben, Director Zentral-, Osteuropa und MEA der Business Software Alliance für Zentraleuropa

 

 

Gibt es zweierlei Recht für Firmen und Privatpersonen? Wenn man an die jüngere Vergangenheit denkt, wo verantwortungslose Praktiken von Unternehmen größte Schäden in der Wirtschaft (Finanzkrise) und Umwelt (Ölpest am Golf von Mexiko) verursacht haben, liegt die Antwort auf der Hand: was für den Einzelnen Unrecht ist, muss es für Jeden sein. „Idem ius omnibus“ – Gleiches Recht für alle.

Doch offenbar wird dieses Empfinden auf den Kopf gestellt, wenn es um Raubkopien geht. Das legt eine Studie des Instituts für Strategieentwicklung (IFSE) erneut nahe. Sie hat die Meinungen und Erfahrungen zum Thema illegaler Kopien unter „Webaktiven“ erfragt hat – also unter solchen, die viel Zeit im Internet verbringen, und denen die technischen und rechtlichen Fragen ihres Online-Verhaltens bewusst sind. Das Ergebnis: 82 Prozent von ihnen lehnen Strafe für private Raubkopien ab – 81 Prozent aber befürworten sie für Unternehmen, die Urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal nutzen. Was hält ein Experte von diesem Paradox? Ich fragte Georg Herrnleben vom vibrio-Kunden Business Software Alliance, und hier nimmt er Stellung:

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