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DRPR-Richtlinie zu PR in digitalen Medien und Netzwerken

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Der Deutsche Rat für Public Relations hat heute seine Richtlinien zu PR in digitalen Medien und Netzwerken veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte:

1. „Der Absender muss … auch bei der digitalen Medienarbeit ersichtlich sein, beispielsweise also das Unternehmen, in dessen Auftrag eine Agentur Unterlagen an ein Online-Medium sendet.“

2. Eine „Mystery-Phase“ bei Kampagnen ist aber erlaubt.

3. „Werden über vermeintlich freie Redaktionsbüros, Redakteure oder Privatpersonen vergütete PR-Beiträge als scheinbar unabhängige redaktionelle Inhalte oder Privatmeinungen angeboten, so ist dies eine unzulässige Täuschung.“

4. „Bieten Webseiten sowohl redaktionellen Content wie bezahlte PR-Veröffentlichungen, so soll dies für den Nutzer unterscheidbar und nachvollziehbar sein.“

5. Auch bei Kommentaren in „Blogs, Tweets, Test- und Vergleichsplattformen, Foren, soziale(n) Netzwerke und … Online-Shops oder Auktionshäusern“ müssen die Absender und deren Abhängigkeiten klar genannt werden.

6. „Transparenz ist auch von im Web agierenden, nur scheinbar privaten Personen gefordert, die im Rahmen einer professionellen Kampagne den Eindruck zu vermitteln, hier entstehe eine Bewegung „von unten“.“ Wer also Interesse-geleitet ist, sollte dies kund tun.

7. „Unternehmen oder professionelle Dienstleister, die Blogs oder andere Online-Plattformen ganz oder teilweise finanzieren und dann dort ihre Produkte testen oder ihre Themen diskutieren lassen, müssen ihre Sponsorenrolle klar kommunizieren.“

8. „Beauftragen Unternehmen oder andere Organisationen Agenturen oder Einzelpersonen mit der Durchführung von PR-Maßnahmen im Internet, so gelten die Verpflichtungen … gleichermaßen für Auftraggeber und Auftragnehmer.“

 

Ich halte diese Regelungen – die es hier komplett als pdf zum Download gibt – für absolut und uneingeschränkt korrekt. Die Agentur vibrio arbeitet schon lange auf genau dieser Basis. Gut so!