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Tipps zur rechtlichen Situation von Preisausschreiben und Gewinnspielen auf Facebook

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Gewinnspiele auf Facebook sind ein probates Mittel um die Akzeptanz von Fan Pages zu erhöhen. Wir selbst haben gerade mal wieder ein Gewinnspiel für unseren Kunden quadral, einen der führenden deutschen Hersteller von Hifi-Lautsprechern, initiiert (https://www.facebook.com/quadralhifi).

Dabei ist aber auf manches zu achten, will man nicht Opfer übellauniger Abmahner werden. Neben den spezifischen Facebook-Regeln geht es vor allen Dingen um klare Teilnahmebedingungen.
Diese müssen grundsätzlich leicht aufzufinden und einfach verständlich sein. Am besten also, wenn man die Teilnahmebedingungen nicht nur prominent auf die Facebook Page integriert – bzw- in den iFrame der Aktion – sondern zusätzlich direkt in das Formular integriert, das der Teilnehmer auszufüllen hat.

Wir haben hier mal einen Mustertext für Teilnahmebedingungen vorgestellt. Juristische Haftung übernehmen wir freilich nicht. Aber ich denke, dies ist trotzdem hilfreich bei der Einrichtung eines Gewinnspiels:

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Unterliegen Blogger dem Presserecht? Sind sie Journalisten gleichgestellt?

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Natürlich sind das zwei häufig gestellte Fragen. Und sie gewinnen nach der aktuellen Verurteilung einer amerikanischen Bloggerin, der ein US-Gericht gerade den US-Journalisten gewährten Schutz vor Verleumdungsklagen nicht zuerkannt hat – die arme Frau muss nun 2,5 Millionen Dollar Strafe bezahlen – wieder an Aktualität. Aber die Fragen sind falsch gestellt.

Ein “Presserecht” gibt es eigentlich in Deutschland gar nicht, vielmehr eine ganze Anzahl gesetzlicher Regeln, die den Status der “Presse” definieren. Zu nennen sind hier etwa

  • das Informationsrecht gegenüber Behörden, geregelt in den Landespressegesetzen, im Rundfunkstaatsvertrag und im Mediendienste-Staatsvertrag
  • der freie Zugang zu Veranstaltungen und Tatorten
  • das Zeugnisverweigerungsrecht, geregelt in der Zivilprozessordnung und in der Strafprozessordnung
  • das Beschlagnahmeverbot (Strafprozessordnung)

Für Blogger ist in erster Linie der Mediendienste-Staatsvertrag relevant. Hier finden sich relevante Unterscheidungen zwischen Journalisten und Bloggern:

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Aktion “Helft Apple”! Czyslansky baut eine Liste illegaler Raubkopien am Apple-Design

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Nun hat es Apple also tatsächlich geschafft Samsung’s Galaxy Tab mit juristischen Mitteln vom Markt zu verdrängen.

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Links Samsung (weil die Apple ja böse gelinkt haben), rechts Apple (weil die ja im recht sind)

Apple hat also nun ein Geschmacksmuster auf sein Brettchen durchgesetzt. Demzufolge darf niemand mehr ein Produkt anbieten, das folgende Merkmale aufweist:

(i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig gerundeten Ecken;
(ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts abdeckt;
(iii) die Ansicht einer metallischen Einfassung um die flache, klare Oberfläche;
(iv) ein Display, welches unter der klaren Oberfläche zentriert ist;
(v) unter der klaren Oberfläche befinden sich deutliche, neutrale gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays; und
(vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays. (Quelle)

Nun kann man über Geschmack streiten. Man kann aber auch darüber streiten, wie viel Prozent Identität ein Produkt in jedem einzelnen Fall haben muss, um von Apple so vom Ladentisch gefegt zu werden. Das betrifft ja nicht nur Samsung. Und das betrifft nicht nur Rechenbretter. Wie soll da Apple noch die Übersicht behalten?

Die Freunde Czyslanskys meinen, da seien wir, die Crowd, aufgefordert Apple ein wenig beiseite zu stehen. Deshalb sammelt Czyslansky Hinweise auf Produkte, die dem i-Brett ähnlich sehen und fängt dann schon mal an:

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Belastbare Zahlen, oder: sind Schwedische Mäuse sicher vor Piraterie?

Frederick“ ist eine bekannte Geschichte für Kinder von Leo Lionni. Sie erzählt von der Maus Frederick, die den Sommer über Eindrücke sammelt statt Körner wie seine Mit-Mäuse. Im Winter füttern ihn diese durch, während er ihnen mit den Geschichten seiner sommerlichen Träumereien die dunkle Zeit vertreibt. Frederick (welcher Äsops Fabel von Heuschrecke und Ameise eine etwas freundlichere Wendung gibt) ist ein Künstler, ein Unterhalter, ein Kreativer. Er ist der Mann mit dem Kopf in den Wolken, den zehn andere mit den Füßen auf dem Boden stützen müssen.

Im 21. Jahrhundert ist Frederick vermutlich verhungert. Gestorben an der Piraterie. Seine Mäusefreunde haben seine Geschichten kopiert und online gestellt. Warum sollen sie ihm dann noch von ihrem hart erarbeiteten Futter etwas abgeben? Es sind harte Zeiten für Künstler. Oder ist das reine Polemik? Weiterlesen

Bittere Kekse: Online-Anbieter müssen sich auf neue "EU Cookie-Richtlinie" einstellen

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Spätestens im Mai kommenden Jahres muss die Bundesregierung die sogenannte „EU Cookie-Richtlinie“ in geltendes Recht umgesetzt haben. Sebastian Kraska und Alma Lena Fritz empfehlen heute im Online-Magazin „Gründerszene“ allen im Internet aktiven Unternehmen sich rechtzeitig auf die neuen Regelungen vorzubereiten.

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Tipp: Handbuch zum Internet-Recht kostenlos zum Download

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Hoeren

(Bild: Wikipedia)

Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster hat ein lesenswertes Handbuch zum Internetrecht verfasst und das ganze Werk zum kostenlosen Download ins Internet gestellt.

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microsoft suchen – oracle finden

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google adwords sind eine feine sache. wir nutzen diese werbemöglichkeit auch. der bundesgerichtshof hat nun über drei wichtige fälle zum thema wettbewerbsrecht bei google adwords verhandelt. spiegel online berichtete heute, dass die hohen richter zu folgenden richtungsweisenden urteilen kamen:

1. werbetreibende dürfen für ihre anzeigenplatzierung als suchwort den namen ihrer wettbewerber einsetzen; wer microsoft sucht, findet eine oracle-anzeige . prima!

2. einen produkt- oder sonstigen markennamen ihres wettbewerbers dürfen sie in jedem fall dann verwenden, wenn der suchbegriff „auch“ ein allgemeiner gattungsbegriff ist. der markenschutz greift hier nicht, sagt der bgh. im englischen sprachraum wäre „windows“ so ein beispiel. manche leute meinen ja tatsächlich „fenster“, wenn sie von windows sprechen. aber jetzt wirds spannend:

3. ob auch ein suchbegriff genutzt werden darf, der ausschließlich als name eines wettbewerbsprodukts markenrechtlich geschützt ist, wollten die richter nicht entscheiden. hier stellt sich nämlich die frage, ob grundsätzlich adwords dem markenrecht unterliegen. ob also microsoft seine windows-werbung mit dem suchwort „linux“ kombinieren darf, das muss nun der europäische gerichtshof entscheiden.

aber der erste fall gibt uns ja schonmal unzählige möglichkeiten innovativ nach den kunden des wettbewerbs zu fischen. ich werde das mal ausprobieren. vielleicht mit 100 texten; sicher aber nicht mit finken und füchsen als suchwörter. da fang ich mir nur ornithologen und jägermeister ein.