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Unterliegen Blogger dem Presserecht? Sind sie Journalisten gleichgestellt?

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Natürlich sind das zwei häufig gestellte Fragen. Und sie gewinnen nach der aktuellen Verurteilung einer amerikanischen Bloggerin, der ein US-Gericht gerade den US-Journalisten gewährten Schutz vor Verleumdungsklagen nicht zuerkannt hat – die arme Frau muss nun 2,5 Millionen Dollar Strafe bezahlen – wieder an Aktualität. Aber die Fragen sind falsch gestellt.

Ein “Presserecht” gibt es eigentlich in Deutschland gar nicht, vielmehr eine ganze Anzahl gesetzlicher Regeln, die den Status der “Presse” definieren. Zu nennen sind hier etwa

  • das Informationsrecht gegenüber Behörden, geregelt in den Landespressegesetzen, im Rundfunkstaatsvertrag und im Mediendienste-Staatsvertrag
  • der freie Zugang zu Veranstaltungen und Tatorten
  • das Zeugnisverweigerungsrecht, geregelt in der Zivilprozessordnung und in der Strafprozessordnung
  • das Beschlagnahmeverbot (Strafprozessordnung)

Für Blogger ist in erster Linie der Mediendienste-Staatsvertrag relevant. Hier finden sich relevante Unterscheidungen zwischen Journalisten und Bloggern:

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