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Bilder aus der Getty-Bilddatenbank kostenlos für den nicht-kommerziellen Einsatz nutzen

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Freunde sind Gold Wert. Oder zumindest Geld. Mein Freund Tim Cole hat nämlich gerade auf unserem Cyzlansky-Blog auf ein neues Geschäfts- bzw. Lizenzierungsmodell von Getty Images hingewiesen.

Getty Images ist die wohl berühmteste Bilddatenbank der Welt. Und Getty gibt jetzt einige – nicht alle! – Bilder zur unentgeldlichen und nicht-kommerziellen Nutzung frei. Man geht einfach auf die Getty-Datenbank, sucht sich ein Bild aus, fährt mit der Maus über das Bild und guckt mal, ob dann rechts unten im Auswahlfenster  das Zeichen </> erscheint. Ist dies der Fall, kann man da drauf klicken und den Quellcode des Bildes „einbetten“. Alle Copyright-Hinweise bleiben dann dem Bild erhalten, wenn man es in die eigene Website, den Blogpost oder sonstwas einfügt. Sehr gut. Einfach ausprobieren. Oder besser noch: erst den Beitrag von Tim Cole lesen.

Nachtrag:

Ich bin – auch auf Grund eines Hinweises des Kollegen Richard Joerges – nun doch ein wenig stutzig geworden. Letztlich sind die Nutzungsbestimmungen von Getty Images nicht wirklich eindeutig. So heisst es zum Einen:

„Sie dürfen eingebettete Getty Images-Inhalte nur zur redaktionellen Zwecken (also im Zusammenhang mit Ereignissen, die berichtenswert und von öffentlichem Interesse sind) verwenden.“

So weit so gut. Aber andererseits gilt:

„Nicht gestattet ist die Verwendung eingebetteter Getty Images-Inhalte: (a) für jegliche gewerbliche bzw. geschäftliche Zwecke (z. B. in Werbung, Marketing oder zum Verkauf von Waren).“

Fast alle Seiten – auch die von unabhängigen Bloggern – verfolgen im weitesten Sinne „gewerbliche Zwecke“ im Sinne eines Reputationsaufbaus. Dies kann erst recht für alle Seiten eingetragener Unternehmen unterstellt werden. Jedoch haben große Teile der dort veröffentlichten Postings und Dokumente keinen werblichen Charakter. Was ist schließlich mit Verlagsseiten, deren Gewerbe eben in der redaktionellen Berichterstattung liegt?
Die Nutzungsbedingungen von Getty sind so unklar, dass ohne weitere Klärung von einer Nutzung eigentlich nur abgeraten werden kann. Ich neige zar zu einer Blogger-freundlichen Interpretation der Regelungen, aber im Zweifelsfall fragt mich ein Richter nicht nach meinen Neigungen.
Ich versuche deshalb gerade bei Getty eine Klarstellung zu erhalten.