SlideShare und der Datenschutz

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Ich liebe SlideShare. Kaum eine soziale Plattform schafft problemloser und schneller eine Vervielfachung der Reichweite vorhandener Dokumente und Präsentationen. Guckst du hier: https://www.slideshare.net/agenturvibrio. Nun aber haben Datenschützer SlideShare entdeckt. Und sie kommen zu der Einschätzung: „SlideShare: Einsatz in Deutschland in unzulässig“ (Quelle: Datenschutzbeauftraggter-Info).

Der Hintergrund: SlideShare nutzt Google Analytics und ScorecardResearch: bei letzterem implantiert die Software beim Nutzer einen Cookie, den das amerikanische Unternehmen ComScore für seine Marktstudien auswertet.  Dumm ist nicht nur, dass die Nutzung beider Tools von SlideShare nicht angekündigt wird, sondern dass sich die Nutzung auch nicht abschalten lässt. Damit aber sei die Nutzung von SlideShare in Deutschland unzulässig. Das Ganze erinnert nicht zufällig an die alte Debatte um den Facebook-Button. Für Facebook haben schlaue Köpfe dann eine Zwei-Klick-Lösung erdacht, die die Integration von Facebook in deutsche Web Sites datenschutzkonform macht. Nun gibt es eine solche Lösung auch für SlideShare. Viktor Dite stellt in dem Blog MIZINE diese SlideShare-2-Klick-Lösung vor. Wir werden das Tool bei vibrio wohl auch einführen. Dank an Viktor Dite für seinen Tipp. Trotzdem: manchmal gehen einem die Bedenken der Datenschützer schon auf die Nerven …

2 Kommentare
  1. Avatar
    Hubert Daubmeier says:

    Hallo Michael

    Datenschutz ist ein Grundrecht. Jeder hat das Recht selbst zu entscheiden, was mit seinen Daten passiert. Um dieses Recht des Einzelnen zu ermöglichen suchen Datenschutzbeauftragte nach machbaren Möglichkeiten. Manchmal muss man sagen „geht nicht“ oder richtigerweise „ich weiß keinen Weg“. Für ihre Arbeit hätten sie Dank verdient und nicht Kritik dass sie ihre Arbeit tun. Kritik verdienen jene, die meinen sie können unsere Rechte mit Füssen treten.

    Mit herzlichen Grüßen
    Hubert Daubmeier
    datenschutz Daubmeier (CIPP/E und GDDCert)

  2. Avatar
    Michael Kausch says:

    Hallo Hubert,

    Du hast völlig recht: „Datenschutz ist ein Grundrecht“. Und ich finde auch, dass es angemessen wäre, wenn SlideShare auf die Nutzung von Auditing-Tools hinweisen würde. Ich finde allerdings, dass es Datenschutzbeauftragte gelegentlich übertreiben. Gleich eine Warnung auszusprechen „SlideShare: Einsatz in Deutschland unzulässig“ und damit zahlreiche Betreiber zu verunsichern anstatt erstmal auf Probleme hinzuweisen und Lösungen anzubieten, ist Panikmache.
    Ein anderes Beispiel: Als ich vor einigen Monaten einen Vortrag vor rheinland-pfälzischen Wirtschaftsförderern auf Einladung der dortigen Wirtschaftsministerin hielt, erreichte mich Post vom Datenschutzbeauftragten mit der Bitte darauf hinzuweisen, dass der Einsatz von Facebook in Deutschland möglicherweise nicht zulässig sei (siehe https://www.vibrio.eu/blog/?p=4384). Dabei erwarteten die Wirtschaftsförderer explizit Tipps zum Einsatz von Facebook. Und ich habe damals natürlich auf die datenrechtliche Problematik und die 2-Klick-Lösung hingewiesen. Ich habe aber auch darauf hingewiesen, dass nicht nur zahlreiche Landesministerien schon lange auf Facebook Pages setzen, sondern sogar das BKA eine solche betreibt – entgegen dem Rat der Datenschützer.
    Ich wünsche mir einfach eine lösungsorientierte Vorgehensweise der Datenschützer, statt der ewigen Kassandra-Rufe.
    Und noch eins zur Ehrenrettung der Datenschützer: ich durfte den ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar auf einigen Events kennen lernen und war stets beeindruckt von seiner Leidenschaft und von seinen Fachkenntnissen. Und deshalb war ich enttäuscht, als Andrea Voßhoff als neue Bundesdatenschutzbeauftragte aus rein parteipolitischem Kalkül bestellt wurde. Wie hat der Bayerische Rundfunk die Positionen von Frau Voßhoff beschrieben: „Die vom Bundesverfassungsgericht gestoppte Vorratsdatenspeicherung: Andrea Voßhoff war dafür. Die Internetsperren: Voßhoff war dafür. Die Onlinedurchsuchung, bei der mit einem speziellen Programm die Computernutzung von Verdächtigen aufgezeichnet wird: Voßhoff stimmte dafür. Das umstrittene und letztlich gekippte Acta-Abkommen: Voßhoff verteidigte es.“
    Wichtiger als eine gelegentlich angebrachte Kritik an Datenschützern ist mir allemal die Verteidigung der Unabhängigkeit von Datenschützern. Datenschützer sind unverzichtbar. Aber kritisierbar.

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