Bittere Kekse: Online-Anbieter müssen sich auf neue "EU Cookie-Richtlinie" einstellen

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Spätestens im Mai kommenden Jahres muss die Bundesregierung die sogenannte „EU Cookie-Richtlinie“ in geltendes Recht umgesetzt haben. Sebastian Kraska und Alma Lena Fritz empfehlen heute im Online-Magazin „Gründerszene“ allen im Internet aktiven Unternehmen sich rechtzeitig auf die neuen Regelungen vorzubereiten.

Schon heute muss der Anwender der Speicherung von Cookies zustimmen. Was er aber in aller Regel nicht weiß: wie lange und welche Informationen genau gespeichert werden. Dies könnte sich auf der Basis der neuen Regelungen nun ändern. Kraska und Fritz sehen grundsätzlich drei alternative Ansätze, um den künftigen EU-Regelungen zu entsprechen. Auszug aus dem lesenswerten Beitrag:

1. Beim Aufruf der Webseite erhält der Nutzer einen Link, der ihn direkt auf die Datenschutzerklärung der Seite verweist. In dieser Erklärung wird die Nutzung und Setzung der Cookies genau erläutert. Daneben würde beschrieben werden, welche Browsereinstellungen der Nutzer vornehmen muss, damit keine Cookies gesetzt werden. Kehrt der Nutzer dennoch auf die Webseite zurück, so zeigt er sich als mit der Cookiesetzung einverstanden.

2. Beim Aufruf der Webseite erscheint ein Pop-Up-Fenster, in diesem Fenster wird über die Setzung der Cookies informiert. In diesem Pop-Up-Fenster befindet sich eine Opt-out-Box (bereits gesetztes Häkchen, das der Nutzer entfernen kann), nach welcher der Nutzer die Setzung von Cookies ablehnen kann, indem er das bereits gesetzte Häkchen entfernt. Entfernt der Nutzer das Häkchen nicht und kehrt zur Webseite zurück, kann der Webseitenbetreiber seine Cookies setzen.

3. Nach der Richtline soll es auch möglich sein, anhand der Browsereinstellungen eine generelle Einwilligung zu erteilen: „Wenn es technisch durchführbar und wirksam ist, kann die Einwilligung des Nutzers zur Verarbeitung im Einklang mit den entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG über die Handhabung der entsprechenden Einstellungen eines Browsers oder einer anderen Anwendung ausgedrückt werden.“

Die wichtigsten konkreten Änderungen der Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation zitiert der Beitrag in der Gründerszene: hier lesen!

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