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Im Urlaubsloch: Kleine Kurzanalyse aktueller Out-of-Office-Meldungen

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Cuba

Klasse, wie viele Menschen sich derzeit mal wieder im Urlaub befinden. Nach dem Versand unseres Newsletters laufen gerade unzählige Out-of-office-Meldungen herein. Sie bedürfen einer ausführlichen Analyse. Schließlich sagen die Meldungen im Abwesenheitsassistenten viel über den Absender aus.

– Da gibt es den klassisch-kargen Typen: „derzeit nicht im Büro“;

– den heimlich schadenfreudigen: „bin leider gerade in Urlaub“

– dann den globalen Denker: „I’m in holidays“

– den mit auslaufender Krankschreibung „Ich bin krankheitsbedingt vom 2. Juni bis 6. Juni 2014 nicht im Büro.“ Hmmm: heute ist der 11te. Hoffentlich ist nix passiert …

– den, der sich bis zum 10ten abmeldet: „bin bis zum 10. Juni auf Dienstreise“, heute ist immer noch der 11te …

– den, bei dem das ganze Land auf Business Trip ist: „We have a bank holiday on Monday 9th followed by a business trip until Thursday 12th.“

– und einen, den ich besonders mag: „Bin bis zum 20. Juni auf Gomera, genieße das Leben und werde garantiert keine E-Mails beantworten“

Insbesondere letzterem wünsche ich schöne und erholsame Pfingstferien. Und nein: ich bin gar nicht neidisch … Grrr …

“Danke für Ihr Mail, es wird jetzt gelöscht…

… in dringenden Fällen kontaktieren Sie bitte meine Vertretung per Mail oder Telefon oder Sie schicken mir Ihr Mail nochmal, wenn ich am 22. August aus dem Urlaub zurück bin.”

21 surferWenn Sie denken, mit der Abwesenheitsnotiz sind Sie juristisch gesehen aus dem Schneider, haben Sie sich geschnitten. In einer umfangreichen Analyse der Vertretungs- und Weiterleitungsregeln beschäftigt sich der Datenschutz-Guru Stephan Hansen-Oest ausführlich mit den rechtlichen Konsequenzen der Weiterleitung. Wobei das so einfach nicht ist, denn, wie so oft bei allem was mit Internet zu tun hat, drücken sich Gerichte und Gesetzgeber um eindeutige Entscheidungen herum.

In Deutschland ist Dreh- und Angelpunkt das Post- und Fernmeldegeheimnis, das die private Korrespondenz schützt und das greift, sobald es Ihnen gestattet ist, Ihren beruflichen Mail-Account auch privat zu nutzen. Dann fällt nämlich Ihr Postfach unter das Briefgeheimnis und keinem ist es erlaubt, ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung darauf zuzugreifen, auch Ihrem Arbeitgeber nicht.

Eine Weitergabe Ihres Passwortes für den E-Mail-Zugang liegt dann in Ihrem Ermessen, natürlich nur sofern das die anderen Sicherheitsrichtlinien Ihres Unternehmens zulassen.

Auch die Weiterleitung von Mails an einen Vertreter ist nicht unbedingt ratsam, denn Juristen streiten noch darüber, ob nicht auch der Absender eines Mails gewissen Schutz genießt, d.h. vor Versand darüber informiert sein muss, dass seine Mail weitergeleitet wird. Dies kann bei vertraulichen oder sehr privaten Mails durchaus ratsam sein.

In seinem Beitrag nennt der Datenschutz-Guru drei Möglichkeiten für eine juristisch einigermaßen saubere (wenn auch nicht korrekte) Abwesenheitsregelung bei Urlaub (und Krankheit). Wir bei vibrio haben uns für die zweite Variante entschieden und sie funktioniert bisher auch ohne Pannen:

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Mein erstes erstes großes GeTwitter war ein urlaubsbericht aus Island. Ein Jahr ist das nun her …

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island

Ein Jahr Twitter hat mich zu einer kleinen Rückschau verleitet. Und meine übermorgen beginnende Reise nach Lettland hat mich in der Entscheidung, diese Rückschau öffentlich zu machen, bestärkt. Bestandteil dieses Rückblicks ist die Dokumentation einiger Island-Erlebnisse vor einem Jahr. Ein kleines Reisetagebuch als Dokument der ganz persönlichen Zeitgeschichte. Vom „Schwarzen Tod“ über Walfleisch bis zum Bayernthing.

Ab kommenden Montag gibt’s dann unter #miklettland statt Hinweise auf PR 2.0 zwei Wochen lang ein paar Einblicke ins Lettische. Ich freu mich schon drauf. Zur Einstimmung aber nun ein Rückblick auf die aschespeiende Insel. Chronologisch müsste man die Tweets von unten nach oben lesen:

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