Nicht-Veröffentlichungs-Vereinbarung für Journalisten – ein Widerspruch!?

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Eine heiß geführte Diskussion zu Vertraulichkeitsvereinbarungen, bei angelsächsischen Öffentlichkeitsarbeitern auch Non-Disclosure-Agreement, kurz EnnDiehÄih (NDA), genannt, ist gestern in dieser Agentur entbrannt. Demnach ergibt sich heute folgender Diskussionsstand:

  • Im Zeitalter der globalen Echtzeit-Kommunikation, die nicht nur von Journalisten bestimmt wird, hat ein NDA nur begrenzten Wert. Wenn z.B. ein anonymer russischer Blogger Gerüchte veröffentlicht, ist das NDA gefährdet, da unter NDA stehende Journalisten immer auf diese öffentliche Quelle verweisen können.  Die Quelle selbst lässt sich dabei juristisch nicht verfolgen.
  • Bei dem zunehmenden Konkurrenzdruck zwischen den Medien und zwischen Medien und anderen Quellen wie Blogs oder Foren, besteht die Gefahr, dass das Risiko wegen eines nicht eingehaltenen NDAs verfolgt zu werden, geringer eingeschätzt wird, als der Vorteil durch die frühzeitige Veröffentlichung.
  • Langjährige unabhängige Beobachter von Unternehmen können sich meistens aus offiziellen Unternehmensmitteilungen, Gerüchten und Markteinschätzungen zusammenreimen, welches Thema unter NDA steht. Spekulationen sind nur schwer zu verbieten.
  • Ein NDA greift und lässt sich offenbar juristisch auch durchsetzen.

In  der Praxis stellen sich mir jedoch einige Fragen bzw. sollten vor dem Griff zum NDA einige Fragen geklärt werden:

  • Warum ist das NDA überhaupt notwendig? Journalisten sollten doch eigentlich berichten und nicht nicht-berichten.
  • Muss es ein NDA sein oder reicht eine Sperrfrist bis zum gewünschten Veröffentlichungszeitpunkt? (Auch hier ist zu beachten, dass der Konkurrenzdruck, s.o., möglicherweise dafür sorgt, dass die Sperrfrist nicht eingehalten wird.)
  • Wurde der unter NDA gesetzte Sachverhalt oder das Produkt möglicherweise schon anderen Zielgruppen vorgestellt? Wenn ja, ist zu prüfen, ob dort auch eine strenge Geheimhaltungsvereinbarung angewendet wurde. Häufig passiert es, dass z.B. Vertriebspartner über neue Produkte informiert werden, ohne unter NDA zu stehen. Das NDA für Journalisten wäre damit wirkungslos, wenn sie sich wieder auf eine öffentlich zugängliche Quelle, z.B. ein Partner-Interview stützen können.
  • Sind Journalisten überhaupt die richtige Zielgruppe für das NDA? Wenn sie sowieso nicht veröffentlich sollen, brauchen sie dann die Infos überhaupt?
  • Warum lässt man für manche Aktionen ein NDA unterschreiben (Produktpräsentation vor einer Gruppe) für andere (informelles Hintergrundgespräch mit dem Geschäftsführer) nicht?

Abschließend plädiere ich vor diesem Hintergrund dafür, ein NDA so zurückhaltend wie möglich einzusetzen und die Laufzeit auf so kurz wie unbedingt notwendig zu beschränken. Es mag Situationen geben, wo man für einige Tage Detail-Informationen bis zu einer zentralen, globalen Produktvorstellung zurückhalten will oder einem Journalisten vor Redaktionsschluss Informationen für die nächste Ausgabe mitteilen will. Alles andere ist aber eine Zumutung für Journalisten und Öffentlichkeitsarbeiter, die fürchten müssen, wegen eines „Lecks“ belangt zu werden – und das, obwohl ihr Auftrag eigentlich die Öffentlichkeit und nicht die Nicht-Öffentlichkeit ist.

Ein paar Links dazu zum Schluss noch:

  • Schöne Kommentare auf ein Blogpost von Thomas Knüwer, der an dem Sinn der Sperrfristen zweifelt.
  • Interessanter Aspekt aus der Computerspiele-PR, wo Hersteller offensichtlich versuchen, bestimmte Informationen per NDA von der Berichterstattung auszunehmen. (Mit Strg+“+“ lässt sich übrigens ddie Darstellungsgröße der Schrift beim IE und FF vergrößern.) Dies Beispiel zeigt auch deutlich, dass der allzu umfassende Umgang mit NDAs zu negativer PR führen kann.
  • „Don‘ trust bloggers“ darf nicht das Ergebnis der Diskussion sein, wenn es um die Einbindung von Bloggern in die PR geht. Ausführliche Überlegungen dazu auf Englisch hier.
  • Schönes Beispiel für ein NDA von einem vielen (noch) sympathischen Unternehmen. Google stellt sein NDA, das angeblich alle Besucher unterschreiben müssen, natürlich nicht öffentlich zur Verfügung, deshalb hier eine unautorisierte Version. Es wird sogar spekuliert, dass der Inhalt des NDAs unter NDA steht (das gilt allerdings für Mitarbeiter NDAs):

Google Mitarbeiter werden wahnsinnig, wenn sie ihr Non Disclosure Agreement nochmal durchlesen und realisieren, was sie sagen dürfen, nicht sagen dürfen und nicht sagen dürfen, was sie nicht sagen dürfen. (…)

1 Antwort
  1. Avatar
    Freddy Staudt says:

    Alles richtig, aber ein Aspekt fehlt: Dass NDAs/Sperrfristen von PR-Seite im Überfluss, unnötig und falsch gebraucht werden, ist eine Seite. Das treffendste Beispiel ist ein Massenversand von bedeutungslosen Pressemitteilungen unter Sperrfrist: Vor wem soll denn der Journalist da noch sein Wissen verbergen? Die andere Seite ist, dass in Einzelfällen damit PR-Leute Bedürfnissen eines Mediums oder eines Journalisten entgegenkommen, nämlich dem nach Exklusivität und Hintergrundinfos.

    Wenn man einem Journalisten relevante Informationen vorab gibt, bietet man ihm einen Vorteil und darf auch verlangen, dass man sich über den Zeitplan der Veröffentlichung einigt. Anders gesagt, ist ein fair angewandtes NDA kein Diktat der PR an den Journalisten, sondern ein Bündnis zwischen PR und Journalist. Und kritisch kann man das weiterspinnen: Ins Hintertreffen gerät nicht der Journalist, sondern wenn überhaupt der Leser. Denn von exklusiven Meldungen hat nur das Medium Vorteile, nicht der Medienrezipient.

    Ein weiterer Punkt: Offene Hintergrundgespräche unter NDA haben einen ganz eigenen, informellen Charakter und können Journalisten helfen, sich anders in ein Thema einzuarbeiten und einzufühlen, als wenn Unternehmens-Sprecher offiziell „ex cathedra“ sprechen. Auch wenn die Informationen nicht namentlich zitiert werden dürfen, erhält der Journalist Anregungen zur Themenfindung und Einblicke in Bereiche, die für ihn sonst verdeckt bleiben würden. Dass er ggf. mit Berufung auf einen beliebigen Blogger oder andere Quellen Themen publik machen kann, die unter NDA besprochen wurden, ist selbstverständlich.

    D.h.: Wenn schon NDA, dann muss es einen Mehrwert für den Journalisten bieten. Und es sollte von PR-Seite selbstverständlich nur unter NDA gesagt und geschrieben oder zum Test angeboten werden, was auf die eine oder andere Art an die Öffentlichkeit darf – entweder ab einem bestimmten Zeitpunkt oder in anonymisierter Form Weise.

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