microsoft suchen – oracle finden

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google adwords sind eine feine sache. wir nutzen diese werbemöglichkeit auch. der bundesgerichtshof hat nun über drei wichtige fälle zum thema wettbewerbsrecht bei google adwords verhandelt. spiegel online berichtete heute, dass die hohen richter zu folgenden richtungsweisenden urteilen kamen:

1. werbetreibende dürfen für ihre anzeigenplatzierung als suchwort den namen ihrer wettbewerber einsetzen; wer microsoft sucht, findet eine oracle-anzeige . prima!

2. einen produkt- oder sonstigen markennamen ihres wettbewerbers dürfen sie in jedem fall dann verwenden, wenn der suchbegriff „auch“ ein allgemeiner gattungsbegriff ist. der markenschutz greift hier nicht, sagt der bgh. im englischen sprachraum wäre „windows“ so ein beispiel. manche leute meinen ja tatsächlich „fenster“, wenn sie von windows sprechen. aber jetzt wirds spannend:

3. ob auch ein suchbegriff genutzt werden darf, der ausschließlich als name eines wettbewerbsprodukts markenrechtlich geschützt ist, wollten die richter nicht entscheiden. hier stellt sich nämlich die frage, ob grundsätzlich adwords dem markenrecht unterliegen. ob also microsoft seine windows-werbung mit dem suchwort „linux“ kombinieren darf, das muss nun der europäische gerichtshof entscheiden.

aber der erste fall gibt uns ja schonmal unzählige möglichkeiten innovativ nach den kunden des wettbewerbs zu fischen. ich werde das mal ausprobieren. vielleicht mit 100 texten; sicher aber nicht mit finken und füchsen als suchwörter. da fang ich mir nur ornithologen und jägermeister ein.

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  1. […] Wettbewerber einsetzen: wer also zum Beispiel nach Ferrari sucht, der findet Porsche. Mehr dazu hier! Probieren Sie’s doch einfach mal aus. Schreiben Sie den ersten Kommentar Kategorie(n): […]

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