Gastkommentar von Ralf Koenzen, LANCOM Systems, zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD

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Ralf Koenzen, Gründer und Geschäftsführer von LANCOM Systems

Ralf Koenzen, Gründer und Geschäftsführer des größten deutschen Herstellers von Netzwerkinfrastrukturprodukten für Geschäftskunden – LANCOM Systems – ist beeindruckt von dem gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD:

Routerzwang und WLAN-Haftungsrisiken adé? Der Koalitionsvertrag gibt Anlass zur Hoffnung!

Durften wir darauf hoffen? „Nutzerinnen und Nutzer müssen die freie Auswahl an Routern behalten. Daher lehnen wir den Routerzwang ab.“ Was sich wie eine Forderung von Netzaktivisten anhört, steht im Koalitionsvertrag, den CDU, CSU und SPD gestern präsentierten.
Nach der anfänglichen Untätigkeit der Bundesnetzagentur in dieser wichtigen Frage, ist dieses klare Bekenntnis für die Wahlfreiheit der Internet-User und den freien ITK-Endgerätemarkt eine echte – freudige! – Überraschung.
Der Routerzwang ist ein schöner Beweis dafür, dass es durchaus Wirkung zeigen kann, wenn sich unterschiedlichste Interessengruppen gemeinsam klar zu einem Thema positionieren und die Öffentlichkeit mobilisieren. Die Datenschützer hatten massive Bedenken, Verbraucherschützer, Netzaktivisten und Wettbewerbshüter meldeten sich zu Wort, und auch wir Hersteller sind – gemeinsam – auf die Barrikaden gegangen, um den schleichenden Trend zum Zwangsrouter noch im Keim zu ersticken. Mit – in diesem Fall schnellen – Erfolg!

Deutlich länger auf sich warten ließ eine Lösung für ein rechtliches Problem, das die Internet-Community schon seit Jahren umtreibt – und auf das Juristen mit großem Unverständnis reagieren: die Haftungsrisiken, denen sich Cafés, Hoteliers, Bürger- und Stadtnetze aussetzen, wenn sie offene WLAN-Zugänge anbieten. Ganz im Gegensatz übrigens zu den kommerziellen Access Providern, die hier von deutlichen Privilegien profitieren.
Auch diese Ungleichbehandlung soll laut Koalitionsvertrag (zum Download als PDF) bald der Vergangenheit angehören: „Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern).“

Kommt die in Aussicht gestellte Rechtssicherheit für die Betreiber öffentlicher WLANs und WLAN Hotspots, wird das Deutschland bei der Digitalisierung in ein neues Zeitalter katapultieren. Endlich können Kommunen ihre teils fertigen Pläne für Stadtnetze realisieren und Community-Projekte ohne Angst vor rechtlichen Folgen ihre Netze zur Verfügung stellen. Hoteliers und Cafébesitzer können ihren Gästen risikofrei schnelles Surfen ermöglichen.

Der Gewinner ist die mobile Breitbandversorgung in Deutschland – und damit eine wichtige Basis für zahlreiche neue Geschäftsmodelle und wirtschaftliches Wachstum. Schließlich stößt LTE schon jetzt in Ballungszentren an seine Grenzen. Offene, weitflächig verfügbare WLANs und Hotspots sind hier die perfekte Lösung, um die Mobilfunknetze zu entlasten. Und fallen erst die rechtlichen Hürden, werden diese Angebote wie Pilze aus dem Boden schießen.

Es sieht also ersteinmal gut aus, für die Internet-Nutzer hierzulande. Zumal der Koalitionsvertrag auch ein klares Bekenntnis zur Netzneutralität enthält.
Bleibt nur zu hoffen, dass diese erfreuliche digitale Agenda auch rasch umgesetzt wird – und nicht am Ende der Legislaturperiode auf der Liste der unerledigten Aufgaben steht.

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