Gastbeitrag von Ralf Koenzen, Gründer & Geschäftsführer von LANCOM Systems

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Bundesregierung hält Wort: Kein Verkaufs-Stopp für WLAN-Produkte

Vergangene Woche ging hierzulande ein monatelanges Tauziehen um den Marktzugang für Funkprodukte zu Ende. Auslöser war die Radio Equipment Directive (RED) – eine neue EU-Richtlinie, die verbindliche technische Anforderungen an Funkanlagen beschreibt. Ab 13. Juni 2017 muss die RED von allen Herstellern von Funkanlagen – darunter auch WLAN-Router und Smartphones – angewendet werden.

Doch der Übergang zur neuen EU-Richtlinie läuft alles andere als „harmonisch“. Angesichts eines schleppenden Umsetzungsprozesses auf EU-Ebene drohen verheerende Folgen für Hersteller, Markt, Anwenderunternehmen und Konsumenten (siehe dazu mein Blog-Beitrag vom 19.12.2016, der die Problematik ausführlich darstellt). Aufgrund von fehlenden harmonisierten Standards könnten viele Funkprodukte sukzessive aus dem Handel verschwinden, da ein Nachliefern nicht mehr möglich wäre.

LANCOM Router

Keine Abhilfe seitens der EU-Kommission

Angesichts der äußerst schwierigen Situation haben sich nationale Regierungen, Interessensverbände, Standardisierer und Hersteller in selten gekannter Einigkeit bei der Europäischen Kommission dafür stark gemacht, die Übergangsfirst von der Vorgängerrichtlinie (R&TTE) zur RED um ein bis zwei Jahre zu verlängern und damit ausreichend Zeit für die Bereitstellung der harmonisierten Normen zu erhalten. Leider jedoch ohne Erfolg. Schlimmer noch: eine von der Kommission Anfang April veröffentlichte „Klarstellung“ legt den Schluss nahe, dass das wahre Ausmaß des Problems in Brüssel nach wie vor nicht verstanden wurde.

Neues Funkanlagengesetz schafft Klarheit

Auch die Bundesregierung – allen voran Bundeswirtschaftsministerium und Bundeskanzleramt – stand seit Monaten im engen Austausch mit der EU-Kommission, um den drohenden Verkaufs-Stopp für zahlreiche Funkprodukte doch noch abzuwenden. Doch selbst der dringende Appell von Bundeswirtschaftsministerin Zypries an die EU-Kommission lief ins Leere.

Zumindest für Deutschland kann jedoch jetzt Entwarnung gegeben werden. Auf Initiative von CDU, CSU und SPD – und nach einer entsprechend klaren Stellungnahme des Bundesrats im März 2017– sprach sich der Wirtschaftsausschuss des Bundestags letzte Woche für eine Änderung des geplanten Funkanlagengesetzes aus. Diese Änderungen sorgen dafür, dass Funkprodukte auch bei fehlenden harmonisierten Standards wie gewohnt weiter von uns Herstellern verkauft werden dürfen. Mit dem Funkanlagengesetz (FUAG) wird die RED in nationales Recht umgesetzt. Es ersetzt das bisher geltende Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG).

Bundestag stimmt zu

Letzte Woche nahm der Bundestag das FUAG an. Inklusive der für uns elementaren,  eingebrachten Formulierung, die bewusst von der RED abweicht: „Funkanlagen, die mit bislang geltenden harmonisierten Normen übereinstimmen, dürfen auch nach dem 12. Juni 2017 bis zur Veröffentlichung aktueller harmonisierter Normen in Verkehr gebracht werden.“ [Seite 5].

Damit hat die Bundesregierung Wort gehalten und für Deutschland den drohenden Lieferstopp für Funkprodukte abgewendet. Alle Funkprodukte – inklusive WLAN- und LTE-Geräte – sind auch nach dem 12. Juni weiterhin wie gewohnt erhältlich. Sie wendet damit unschätzbaren Schaden von Herstellern, Handel und auch Anwendern ab.

Bleibt zu hoffen, dass auch die EU-Kommission auf den letzten Meter noch einlenkt und eine europaweite Lösung herbeiführt. Knapp sieben Wochen Zeit hat sie noch.

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