Der Apple als Hüter verborgenen Wissens – das FBI als Schlange im Garten Eden

Es verspricht einer der entscheidenden Rechtsfälle der digitalen Welt zu sein. Erst 2014 hatte Apple sein iPhone quasi unhackbar gemacht (nicht zuletzt wegen der Schnüffelei durch die Sicherheitsbehörden). Nun hat das FBI verlangt, diesen Schutz soweit zu schwächen, dass es dennoch Zugriff erhalten kann. Die Behörde hat sich einen unzweifelhaften Fall ausgesucht, um diesen Präzedenzfall auszufechten; den eines islamistischen Terroristen auf US-Boden. Doch das sollte nicht hinwegtäuschen darüber, dass Apple hier um jedes Smartphone auf der Welt kämpft. Wenn die Sicherheitsbehörden hier Zugriff einklagen können, dann sicher auch auf jedes andere Gerät. Es ist kein Wunder, dass die gesamte IT-Branche sich hinter dem Branchenprimus schart. Auch die deutschen IT-Größen sollten Apple unterstützen. Zwar haben sie mit den deutschen Datenschutzgesetzen einen Standortvorteil, der durch ein Pro-Apple-Urteil geschwächt werden könnte, doch es wäre naiv zu glauben, dass eine nationale Insel der Daten-Glückseligkeit Bestand haben könnte. Die digitale Welt ist zu vernetzt, als dass der rechtliche Anspruch auf Backdoors an der Grenze Halt macht.

Apple wurde gehackt und setzt jetzt auf den Datenschutz

Ein wehrhafter Apple hackt sich nicht so leicht. Foto unter CC von Publishing House Mérida

Apple als Datenschützer ist ein Bock als Gärtner

Apple ist dabei nicht unbedingt das IT-Unternehmemn mit den meisten Datenschutz-Lorbeeren. Zu oft hat in der Vergangenheit der Schutz der Userdaten hinter der Bequemlichkeit an zweiter Stelle der Designkriterien gestanden. Der iCloud-Hack von 2014 war eine Folge davon. Die enge Verknüpfung mit der Unterhaltungsindustrie macht die Firma zudem eher kritisch gegenüber Bestrebungen der digitalen Souveränität – noch 2012 war es gängiger Standard, den Behörden Zugang zu den Daten eines Anwender zu gewähren, wenn ein Durchsuchungsbefehl vorlag.

Die Backdoor – ein Albtraum für die Sicherheit, ein Segen für die Sicherheitsbehörden?

Neben der Frage des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte (denn ein Smartphone ist viel mehr, als die traditionellen Gesetze zum Abhören von Telefonaten vorsehen – es ist ein digitaler Fingerabdruck jedes Menschen, der jeden Aspekt seines Lebens durchdringt und abbildet) ist vor allem die Frage der Sicherheit hier ausschlaggebend. Jede Backdoor, jedes Hintertürchen in Hard- und Software ist ein Einfallstor. Selbst wenn sie für Wartungszwecke geschaffen sind, macht ihre dem Anwender versteckte Natur sie wie geschaffen für Cyber-Angriffe. Im Falle der Anfrage des FBI geht es um etwas anderes: hier soll der Login-Prozess des Gerätes so entsichert werden, dass ein maschinelles Brute-Force-Erraten des Zugangscodes möglich wird. Es ist verständlich, warum diese Idee jedem Datenschützer die Haare zu Berge stehen lässt. Jede Behörde, und jeder findige Anwender mit dem grundlegenden Wissen, könnte das Smartphone in kürzester Zeit hacken und den Zugriff zu den enthaltenen Daten erhalten.

Die Redefreiheit als Notnagel der digitalen Souveränität

Der Fall FBI vs. Apple enthüllt aber ein weiteres Problem: die bestehenden Gesetze sind zunehmend nicht nur schlecht angepasst, sondern fundamental ungeeignet, den Schutz der digitalen Sphäre zu gewährleisten. Der Autor Jordan Orlando sieht sogar eine fundamentale Krise der US-Rechtsprechung auf Basis der Verfassung heraufziehen. Und in der Tat kann Apple sich bei seinem Widerstand nicht auf geeignete Gesetze und Prinzipien zum Schutz der IT-Welt berufen, sondern muss etwas umständlich mit dem Recht auf freie Rede argumentieren – ähnlich übrigens wie einige Hacker zuvor, so etwa beim deCSS-Code, der in einem Fall historischer Gleichzeitigkeit erst vor einigen Tagen einen letzten gerichtlichen Segen erhielt.

Als letztes Zeichen dafür, wo bei der Frage der digitalen Souveränität und im besonderen Falle Apples Weigerung zum Hack eines Terroristen-Smartphones die Gräben verlaufen, geriet Tim Cook als Apples CEO unter Feuer vom notorisch grob gestrickten Präsidentschaftskandidaten Donald Trump. Man kann sich kaum eine bessere Form des Lobes ausdenken.

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